LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.09.2007
5 SaGa 17/07
Normen:
ZPO § 935 § 940 ; TzBfG § 8 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 15.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ga 9/07

Unbegründeter Eilantrag auf Teilzeitbeschäftigung nach Elternzeit - selbstverschuldete Eilbedürftigkeit durch langes Zuwarten in Kenntnis der häuslichen Umstände

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.09.2007 - Aktenzeichen 5 SaGa 17/07

DRsp Nr. 2008/9756

Unbegründeter Eilantrag auf Teilzeitbeschäftigung nach Elternzeit - selbstverschuldete Eilbedürftigkeit durch langes Zuwarten in Kenntnis der häuslichen Umstände

1. Bei einem Verfügungsantrag zur Reduzierung der Arbeitzeit sind im Hinblick auf die teilweise eintretende endgültige Erfüllung insbesondere an den Verfügungsgrund hohe Anforderungen zu stellen.2. Ist nach dem Vortrag der Arbeitnehmerin nicht nachvollziehbar, warum weder der in Schichtarbeit tätige Ehemann, die in Schichtarbeit tätige Schwiegermutter, sowie die Mutter und der Vater der Arbeitnehmerin nicht in der Lage sind, zeitweise die Betreuung der Kinder in einer Weise zu übernehmen, dass der Arbeitnehmerin jedenfalls einstweilen bis zum Erlass einer erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren die Erbringung der Arbeitsleistung möglich ist, rechtfertigt allein der persönliche Wunsch der Arbeitnehmerin, die Kinderbetreuung alleine zu übernehmen, keinen Eingriff in die Rechtssphäre der Arbeitgeberin im Wege einer einstweiligen Leistungsverfügung.