LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 20.04.2012
5 SaGa 1/12
Normen:
ZPO § 91 a; ZPO § 935; ZPO § 940;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 24.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 51 Ga 4 d/12

Unbegründeter Eilantrag auf tatsächliche Beschäftigung wegen Einstellung der Krankengeldzahlungen; Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im Berufungsverfahren

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.04.2012 - Aktenzeichen 5 SaGa 1/12

DRsp Nr. 2012/11020

Unbegründeter Eilantrag auf tatsächliche Beschäftigung wegen Einstellung der Krankengeldzahlungen; Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im Berufungsverfahren

Es fehlt am Verfügungsgrund, wenn der Arbeitnehmer seinen vertraglichen Beschäftigungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren nur deshalb durchsetzen will, weil der Bezug von Krankengeld endet.

Das einstweilige Verfügungsverfahren hat sich durch übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten erledigt.

Damit ist das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn, Az. 51 Ga 4 d/12, wirkungslos.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Verfügungskläger.

Normenkette:

ZPO § 91 a; ZPO § 935; ZPO § 940;

Gründe:

I. Die Beteiligten haben nach Erledigung des Berufungsverfahrens wechselseitige Kostenanträge gestellt.