LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.03.2011
4 SaGa 432/11
Normen:
BetrVG § 102 Abs. 5 S. 1; ZPO § 940;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Oder - 8 Ga 3/11 - 24.01.2011,

Unbegründeter Eilantrag auf betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigung bei unsubstantiierten Darlegungen zum gesteigerten Beschäftigungsinteresse

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - Aktenzeichen 4 SaGa 432/11

DRsp Nr. 2011/15913

Unbegründeter Eilantrag auf betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigung bei unsubstantiierten Darlegungen zum gesteigerten Beschäftigungsinteresse

Auch im Rahmen einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung eines Anspruchs nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG bedarf es eines Verfügungsgrundes.

Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 24. Januar 2011 - 8 Ga 3/11 - wird auf Kosten des Verfügungsklägers zurückgewiesen.

Normenkette:

BetrVG § 102 Abs. 5 S. 1; ZPO § 940;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren über die Verpflichtung der Verfügungsbeklagten zur Weiterbeschäftigung des Verfügungsklägers als Kraftfahrer, hilfsweise als Kommissionierer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens.