ArbG Frankfurt/Main, vom 14.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BVGa 91/07
Unbegründeter Eilantrag auf Auszahlung rechtwidrig einbehaltener Vergütung des Betriebsratsmitglieds - fehlende Glaubhaftmachung einer finanziellen Notlage
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 03.05.2007 - Aktenzeichen 9 TaBVGa 72/07
DRsp Nr. 2007/17652
Unbegründeter Eilantrag auf Auszahlung rechtwidrig einbehaltener Vergütung des Betriebsratsmitglieds - fehlende Glaubhaftmachung einer finanziellen Notlage
»Die rechtswidrige Einstellung der Vergütungszahlung an ein Betriebsratsmitglied während des laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103BetrVG kann eine Handlungs- oder Unterlassungsansprüche nach § 78 Satz 1 BetrVG auslösende Störung der Betriebsratstätigkeit darstellen, wenn der Betriebsrat glaubhaft macht, dass dem Betriebsratsmitglied dadurch für die weitere Betriebsratstätigkeit finanziell der Boden entzogen wird.«
Der Betriebsrat verlangt vom Arbeitgeber im Eilbeschlussverfahren die Fortzahlung der Vergütung an eines seiner Mitglieder für die Dauer des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103BetrVG.
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