LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 03.04.2007
2 Sa 442/06
Normen:
BetrVG § 102 ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 § 9 Abs. 1 Satz 2 ; SGB IX § 68 Abs. 3 § 85 § 90 Abs. 2a ;
Fundstellen:
AuA 2007, 625
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn 3 Ca 816 d/06 vom 31.08.2006,

Unbegründeter Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei Mobbingvorwurf des Arbeitnehmers

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.04.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 442/06

DRsp Nr. 2007/9852

Unbegründeter Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei Mobbingvorwurf des Arbeitnehmers

»Wirft ein Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten vor, er "mobbe" ihn durch übermäßige Belast- und mit Arbeitsaufgaben, so ist dieses Verhalten nicht in jedem Fall geeignet, einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 KSchG zu rechtfertigen. Je nach der Lage des Einzelfalles muss es vom Arbeitgeber hingenommen werden, dass der Arbeitnehmer, der zuvor vergeblich versucht hat, sein Anliegen vorzubringen, auf eine "härtere Gangart" umschaltet.«

Normenkette:

BetrVG § 102 ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 § 9 Abs. 1 Satz 2 ; SGB IX § 68 Abs. 3 § 85 § 90 Abs. 2a ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zulässigkeit einer Kündigung und damit im Zusammenhang stehend über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.