LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 05.02.2007
7/8 Sa 88/06
Normen:
BGB § 242 § 362 § 611 § 812 ; MTV (Chemische Industrie) § 17 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hanau - 2 Ca 417/05 - 06.12.2005,

Unbegründeter Anspruch auf vollen Außendienstbonus in Freistellungsphase der Altersteilzeit - dolo-petit-Einrede gegen Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers - Geltung tariflicher Ausschlussfrist für Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers aus Überzahlungen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 05.02.2007 - Aktenzeichen 7/8 Sa 88/06

DRsp Nr. 2007/9607

Unbegründeter Anspruch auf vollen Außendienstbonus in Freistellungsphase der Altersteilzeit - dolo-petit-Einrede gegen Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers - Geltung tariflicher Ausschlussfrist für Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers aus Überzahlungen

»Zahlt ein Arbeitgeber während der Arbeitsphase eines Altersteilzeitverhältnisses statt 50% die volle variable Vergütung ("Außendienstbonus"), so kann er dem entsprechenden Anspruch für die Freistellungsphase die dolo-petit-Einrede im Hinblick auf seinen Bereicherungsanspruch entgegenhalten. Dabei ist jedoch eine gegebenenfalls einschlägige tarifvertragliche Ausschlussfrist zu beachten.«

Normenkette:

BGB § 242 § 362 § 611 § 812 ; MTV (Chemische Industrie) § 17 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe des dem Kläger während der Freistellungsphase der Altersteilzeit zu zahlenden Außendienstbonus.

Der Kläger war seit dem 01. Dezember 1976 als Außendienstmitarbeiter der Beklagten beschäftigt und erhielt einen Außendienstbonus nach der Betriebsvereinbarung vom 22. Mai 2000, wegen dessen Inhalt auf Bl. 83 - 88 d.A. Bezug genommen wird. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Tarifverträge für die Chemische Industrie Hessen kraft beiderseitiger Tarifbindung Anwendung.