ArbG München, vom 17.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 39 Ca 3891/05
Unbegründeter Anspruch auf Korrektur des Gleitzeitkontos bei Verzichtserklärung in Standortsicherungsvertrag - offensichtlich von Tarifvertrag abweichende Regelungen der Tarifvertragsparteien in Betriebsvereinbarung
LAG München, Urteil vom 22.08.2006 - Aktenzeichen 8 Sa 569/06
DRsp Nr. 2007/14376
Unbegründeter Anspruch auf Korrektur des Gleitzeitkontos bei Verzichtserklärung in Standortsicherungsvertrag - offensichtlich von Tarifvertrag abweichende Regelungen der Tarifvertragsparteien in Betriebsvereinbarung
Können Betriebsvereinbarungen, die wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3BetrVG unwirksam sind, durch die Tarifvertragsparteien nachträglich sanktioniert werden, kann nichts anderes gelten, wenn die entsprechenden Tarifvertragsparteien von vorneherein an Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung beteiligt sind, die gegen § 77 Abs. 3BetrVG verstößt; das muss jedenfalls dann gelten, wenn es sich dabei ersichtlich um etwaige Verstöße gegen § 77 Abs. 3BetrVG handelt, da kaum anzunehmen ist, dass sie quasi sehenden Auges derartige Rechtsverstöße hinnehmen wollen.