Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger weiterhin Zulagen ("Ballungsraumzulage" und "Kindergelderhöhung") zu zahlen.
Der Kläger, ein Sozialpädagoge, Vater von zwei Kindern, ist seit 1. November 1992 in Vollzeit aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages vom 8. Dezember 1992 bei der Beklagten beschäftigt; er ist Mitglied des dortigen Betriebsrats.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|