Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18.12.2013 -
Die Klage wird abgewiesen.
2.Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 1.050,00 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 6/7 und der Beklagte zu 1/7.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um wechselseitige Zahlungsansprüche aus ihrem beendeten Arbeitsverhältnis.
Der Kläger betreibt ein Funkmietwagen- und Taxiunternehmen. Der Beklagte war bei ihm von Oktober 2012 bis März 2013 als Fahrer beschäftigt.
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