LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.05.2009
6 Sa 452/08
Normen:
BGB § 311 Abs. 1; BGB § 421; BGB § 781;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 15.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1715/08

Unbegründete Zahlungsklage bei fehlendem Rechtsgrund; Auslegung einer Abrechnung im Hinblick auf Schuldanerkenntnis oder Schuldbeitritt

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 452/08

DRsp Nr. 2009/14508

Unbegründete Zahlungsklage bei fehlendem Rechtsgrund; Auslegung einer Abrechnung im Hinblick auf Schuldanerkenntnis oder Schuldbeitritt

1. Mit seiner Unterschrift auf einer zusammen mit den Stundenzetteln übersandten Abrechnung erklärt der Geschäftsführer kein Anerkenntnis im Sinne von § 781 BGB, wenn die einzige Erklärung, die sich auf dem Schriftstück findet, "MfG bestätigt" lautet; daraus lässt sich nicht auf den Willen des Geschäftsführers schließen, eine selbständige Schuld zu begründen, vielmehr sollen durch eine Bestätigung tatsächliche Behauptungen unstreitig gestellt werden. 2. Der Zusatz "MfG" findet sich eher auf Bestätigungsschreiben als auf Schuldanerkenntnissen.

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 15.07.2008 - 1 Ca 1715/08 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 311 Abs. 1; BGB § 421; BGB § 781;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Zahlung.