Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16.01.2014, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Vollzeitarbeitsverhältnis besteht und ob dem Kläger deshalb gegenüber dem Beklagten noch Lohnzahlungen zustehen.
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