LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.07.2014
3 Sa 132/14
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 16.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3796/14

Unbegründete Zahlungsklage auf Vollzeitvergütung aufgrund Gleichbehandlung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.07.2014 - Aktenzeichen 3 Sa 132/14

DRsp Nr. 2014/14946

Unbegründete Zahlungsklage auf Vollzeitvergütung aufgrund Gleichbehandlung

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat Vorrang, wenn die Arbeitgeberin Vertragsbedingungen individuell mit einzelnen Beschäftigten aushandelt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16.01.2014, Az.: 5 Ca 3796/14, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Vollzeitarbeitsverhältnis besteht und ob dem Kläger deshalb gegenüber dem Beklagten noch Lohnzahlungen zustehen.