LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.06.2007
3 Sa 168/07
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ; GewO § 106 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 13.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 775/06

Unbegründete verhaltensbedingte Kündigung bei Nichtbefolgung unbilliger Weisung der Arbeitgeberin zur Mehrarbeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.06.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 168/07

DRsp Nr. 2007/17904

Unbegründete verhaltensbedingte Kündigung bei Nichtbefolgung unbilliger Weisung der Arbeitgeberin zur Mehrarbeit

1. Auch das Weisungsrecht (Direktionsrecht) der Arbeitgeberin, die Zeit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers näher zu bestimmen, besteht nur nach billigem Ermessen und soweit die Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.2. Bei der Beurteilung, ob eine Leistungsbestimmung der Arbeitgeberin kraft ihres Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, ist maßgebend, ob nicht nur die Interessen der Arbeitgeberin sondern auch die des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigt worden sind; insoweit ist auch das Interesse des Arbeitnehmers, leistungsmäßig nicht über Gebühr in Anspruch genommen zu werden, aus Gründen des Gesundheitsschutzes berechtigt.