Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.01.2010 –
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte Arbeitsentgeltansprüche des Klägers zu erfüllen hat.
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