Die Beschwerde der Beklagten vom 04.10.2010 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
I.
Die Klägerin hat mit ihrer am 07.09.2009 beim Arbeitsgericht Hamm anhängig gemachten Klage von der Beklagten die Erteilung eines Zeugnisses verlangt, welches den Erfordernissen eines in einem Vorprozess geschlossenen Vergleichs genügen sollte. Im Gütetermin vom 07.10.2009 nahm die Klägerin ihre Klage zurück.
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