Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 11.07.2013 -
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 11.07.2013 -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits.
Die Revision wird für den Kläger, soweit er mit dem Hauptantrag unterlegen ist, zugelassen. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über tarifliche Vergütungsansprüche.
Der Kläger ist langjährig bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern beschäftigt. Nach den geltenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien hat er eine Arbeitsleistung als Maschinist zu erbringen.
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