I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde vom 18.11.2010 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütung für den Einzelhandel im Land Brandenburg vom 01.07.2009 auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet und die Klägerin daraus einen Anspruch auf Zahlung der dort vorgesehenen Tariflohnerhöhungen hat.
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