Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2007 - 5 Ca 833/07 - wird - soweit nicht schon vom Bundesarbeitsgericht gemäß Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - entschieden - zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens (5 AZR 162/09) zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten noch über Vergütungsansprüche des Klägers für das Kalenderjahr 2006.
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