1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.07.2009 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche des Klägers aus dem Gesichtspunkt des Mobbings.
Der Kläger ist von Beruf Kunsthistoriker. Er ist seit dem Jahre 1982 - zuletzt als wissenschaftlicher Referent bei der beklagten Stadt - der Beklagten zu 1) - auf der Grundlage des Vertrages vom 10./16.01.1985 beschäftigt (Anlage K 3). Sein Aufgabenfeld umfasste zuletzt die Denkmalpflege, insbesondere im Stadtgebiet Ehrenfeld.
Vorgesetzter des Klägers ist der jeweilige Stadtkonservator, bzw. die jeweilige Stadtkonservatorin.
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