I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. Juli 2015 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Nachteilsausgleich.
Die Klägerin war bei der Beklagten, die ein Unternehmen mit mindestens 600 Arbeitnehmern betreibt, seit dem 01.09.2013 als Sicherheitsmitarbeiterin beschäftigt. Sie bezog bei einer Mindestarbeitszeit von durchschnittlich 100 Stunden im Monat zuletzt eine Bruttomonatsvergütung in Höhe von 1.345,41 EUR.
Im Zuge des Verlustes eines Auftrages der Berliner I. GmbH schieden ca. 50 Arbeitnehmer aus dem Unternehmen der Beklagten aus. Dies betraf auch die Klägerin, der gegenüber die Beklagte mit Schreiben vom 13.01.2015 eine Kündigung zum 03.02.2015 aussprach (Bl. 22 d. A.).
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|