LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.02.2012
6 Sa 547/11
Normen:
BGB § 628 Abs. 2; BGB § 628;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 17.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 239/11

Unbegründete Schadensersatzklage gegen Arbeitgeberin wegen Auflösungsverschuldens bei Eigenkündigung vor Ablauf der Zahlungsfrist

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.02.2012 - Aktenzeichen 6 Sa 547/11

DRsp Nr. 2012/5981

Unbegründete Schadensersatzklage gegen Arbeitgeberin wegen Auflösungsverschuldens bei Eigenkündigung vor Ablauf der Zahlungsfrist

Soll ein haftungsbegründendes Inverzugsetzens erst mit Ablauf "der oben genannten Fristen" erfolgen, steht die vom Arbeitnehmer etwa eine Woche vor Ablauf der Frist ausgesprochene Kündigung im Widerspruch zur Ankündigung arbeitsrechtlicher Maßnahmen; ein Schadensersatzanspruch wegen Auflösungsverschuldens der Arbeitgeberin ist damit ausgeschlossen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 17.08.2011 - 6 Ca 239/11 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 628 Abs. 2; BGB § 628;

Tatbestand:

In dem in die Berufungsinstanz gelangten Rechtsstreit geht es um die Frage, ob eine Verpflichtung des in Anspruch genommenen Arbeitgebers zum Schadenersatz wegen vertragswidrigen Verhaltens besteht.

Der Kläger war seit 16. Juni 2006 bei der Beklagten als Vorarbeiter und Dachdeckermeister beschäftigt. Die Beklagte war mit den Vergütungen für den Monat Januar und Februar 2011 in Verzug geraten. Der Kläger ließ der Beklagten über seinen Prozessbevollmächtigten unter dem 21. März 2011 ein Schreiben mit folgendem Inhalt zukommen: