1. Die Berufung der klagenden Partei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 16.04.2014 -
2. Die Kosten der Nebenintervention im Berufungsverfahren trägt die Nebenintervenientin.
3. Die Revision gegen diese Entscheidung wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht für nicht gesicherte Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen.
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