1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 21. August 2008, Az.:
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz wegen des Abhandenkommens eines auf dem Betriebsgelände zurückgelassenen Kupferkabels.
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