LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 06.02.2013
2 Sa 180/12
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Fundstellen:
BauR 2013, 1000
Vorinstanzen:
ArbG Stralsund, vom 22.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 15/12

Unbegründete Schadensersatzklage der Arbeitgeberin bei fehlerhaftem Anschluss einer Zirkulationionsleitung

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 06.02.2013 - Aktenzeichen 2 Sa 180/12

DRsp Nr. 2013/4975

Unbegründete Schadensersatzklage der Arbeitgeberin bei fehlerhaftem Anschluss einer Zirkulationionsleitung

1. Ein fehlerhafter Anschluss einer Zirkulationionsleitung entspricht nicht der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt; gleichwohl kommen derartige Fehler immer wieder vor und lassen sich auch bei ansonsten sorgfältiger Arbeitsweise nicht immer vermeiden. 2. Haben auf der Baustelle mehrere Personen gearbeitet, ist nicht auszuschließen, dass sich Monteure untereinander zu Unrecht auf entsprechende Kontrollen verlassen haben.

1. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand: