Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Abgeltung des Urlaubs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der am 25.08.1952 geborene Kläger war seit dem 17.12.2001 als Deutschlehrer in der 5-Tage-Woche im Schulbetrieb der Beklagten in H2xxx tätig. Seine Bruttomonatsvergütung betrug 2.000,00 EUR.
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