LAG Köln - Urteil vom 22.03.2007
10 (14) Sa 709/06
Normen:
BGB § 280 Abs. 1 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 29.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 9297/04

Unbegründete Schadensersatzklage bei fehlender Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden bei unterbliebener Aufklärung zu betrieblicher Altersversorgung - unsubstantiierte Darlegungen zum Grundsatz aufklärungsrichtigen oder beratungsgemäßen Verhaltens

LAG Köln, Urteil vom 22.03.2007 - Aktenzeichen 10 (14) Sa 709/06

DRsp Nr. 2007/11707

Unbegründete Schadensersatzklage bei fehlender Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden bei unterbliebener Aufklärung zu betrieblicher Altersversorgung - unsubstantiierte Darlegungen zum Grundsatz aufklärungsrichtigen oder beratungsgemäßen Verhaltens

1. Die "Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens" besagt, dass der Arbeitnehmer bei sachgerechter Belehrung seine eigenen Interessen in vernünftiger Weise wahrt und sich nicht rentenschädigend verhält; dadurch wird dem Aufzuklärenden die Beweisführung aufgrund von Erfahrungssätzen erleichtert.2. Die Vermutung aufklärungsrichtigen und nicht rentenschädigenden Verhaltens erstreckt sich nicht ohne weiteres auf die Frage, ob der Arbeitnehmer zur ergänzenden Eigenvorsorge Konsumverzicht geleistet und welche der vielen denkbaren Anlagemöglichkeiten er außerhalb des Versorgungssystems gewählt und ob er damit Erfolg gehabt hätte; ohne nähere Anhaltspunkte kann nicht ohne weiteres vermutet werden, dass allein aufgrund des Umstandes, dass im Betriebsrentengesetz die Lebensversicherung als ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung anerkannt ist, tatsächlich eine Lebensversicherung als ergänzende Eigenvorsorge neben der bereits bestehenden Absicherung abgeschlossen worden wäre.