LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.06.2007
11 Sa 198/07
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; HGB § 60 Abs. 1 § 61 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 ; ZPO § 286 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 13.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1245/06

Unbegründete Schadensersatzklage bei fehlendem Nachweis eines Verstoßes gegen gesetzliches Wettbewerbsverbot - Darlegungslast bei Anscheinsbeweis und Indizienbeweis

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 198/07

DRsp Nr. 2007/18108

Unbegründete Schadensersatzklage bei fehlendem Nachweis eines Verstoßes gegen gesetzliches Wettbewerbsverbot - Darlegungslast bei Anscheinsbeweis und Indizienbeweis

1. Zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs gemäß § 61 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 HGB hat die Arbeitgeberin das konkurrenzschädliche Verhalten des Arbeitnehmers und den hierdurch kausal entstandenen Schaden darzulegen und zu beweisen; gefordert ist der Nachweis, dass die Arbeitgeberin ohne den Wettbewerbsverstoß des Arbeitnehmers das Geschäft oder die Geschäfte selbst getätigt hätte.2. Der Anscheinsbeweis beruht auf Sätzen der Lebenserfahrung, nach denen aus bestimmten Ursachen in aller Regel bestimmte Wirkungen hervorgehen oder umgekehrt bestimmte Wirkungen auf bestimmte Ursachen rückschließen lassen.3. Der Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot setzt voraus, dass Indizien vorgetragen werden, die auf einen Geschehensablauf von so typischer Art hindeuten, dass die Annahme gerechtfertigt ist, der Arbeitnehmer habe nach allgemeiner Lebenserfahrung gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot verstoßen und damit eine Pflichtverletzung begangen.