LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 28.04.2015
6 Sa 487/13
Normen:
BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 01.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2883/12

Unbegründete Schadensersatzersatzklage eines Stellenbewerbers bei Nichterfüllung des Anforderungsprofils qualifizierte Verwaltungssachbearbeitung

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.04.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 487/13

DRsp Nr. 2016/2337

Unbegründete Schadensersatzersatzklage eines Stellenbewerbers bei Nichterfüllung des Anforderungsprofils "qualifizierte Verwaltungssachbearbeitung"

1. Der Schadensersatzanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers ist unbegründet, wenn er weder die Anforderungen des ursprünglichen, sich aus der Ausschreibung ergebenden Stellenprofils, noch die Anforderung des von der Stellensuchenden in Form eines Aktenvermerks erstellten neuen Stellenprofils erfüllt. 2. Beziehen sich die verlangten Verwaltungskenntnisse auf die "qualifizierte Verwaltungssachbearbeitung", wobei das Qualitätsniveau dem eines Verwaltungsfachangestellten entsprechen soll, wie der Zusatz in der Ausschreibung ".. möglichst Abschluss als ..." deutlich macht, reichen die aus einem Zwischenzeugnis ersichtlichen Fähigkeiten als "Mitarbeiter der technischen Verwaltung" zur Mitwirkung bei der Planung und Umsetzung des Haushaltsplanes, zur Bearbeitung von Fördermittelanträgen der Gemeinden und zur Prüfung, Bearbeitung und Bewertung von Auszeichnungsvorschlägen der Gemeinden nicht aus.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 01.08.2013 - 5 Ca 2883/12 NMB - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1;

Tatbestand: