LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 29.03.2007
9 Sa 811/06
Normen:
BGB § 241 Abs. 2 § 280 Abs. 1 § 282 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 27.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 496/06

Unbegründete Schadenersatzklage bei fehlender Kausalität zwischen Auskunft des Arbeitgebers zu Aufstockungsbeträgen im Altersteilzeitverhältnis und Lohnsteuerklassenwechsel

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.03.2007 - Aktenzeichen 9 Sa 811/06

DRsp Nr. 2007/17992

Unbegründete Schadenersatzklage bei fehlender Kausalität zwischen Auskunft des Arbeitgebers zu Aufstockungsbeträgen im Altersteilzeitverhältnis und Lohnsteuerklassenwechsel

Hat der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber angefragt, "wie hoch mein Nettoverdienst bzw. die Aufst. ATZ" bei den verschiedenen steuerlichen Konstellationen (mit und ohne Freibetrag bei Steuerklasse III bzw. IV) wäre, fehlt es an der Kausalität einer eventuell unrichtigen Auskunft und der Entscheidung des Arbeitnehmers zum Lohnsteuerklassenwechsel, wenn das Antwortschreiben des Arbeitgebers seinem Gesamtinhalt nach die Entscheidung des Arbeitnehmers zu einem Lohnsteuerklassenwechsel nicht herausgefordert hat, die Auskunft vielmehr eher ein Absehen von einem solchen Wechsel insofern nahe legt, als sich bei Wahl der Lohnsteuerklasse IV ein geringerer Auszahlungsbetrag für den Arbeitnehmer ergab und dieser in seiner Anfrage an erster Stelle auch nach seinem Nettoverdienst gefragt hatte.

Normenkette:

BGB § 241 Abs. 2 § 280 Abs. 1 § 282 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand: