Die Parteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Der am 01.02.13xx geborene, verheiratete und drei Kindern unterhaltspflichtige Kläger steht bei der Beklagten seit 1986 in einem Arbeitsverhältnis als Schweißer. Er erhält einen Montagelohn in Höhe von 12,13 EUR brutto.
Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist der zuletzt im Februar 2004 geschlossene Arbeitsvertrag, in dem u.a. Folgendes geregelt ist:
§ 4 Vergütung
...
5. Sonderzuwendungen
5.1
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