LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.02.2009
6 Sa 337/08
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; ZPO § 138;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 16.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1710/07

Unbegründete Klage eines Zeugwartes auf Überstundenvergütung bei unsubstantiierten Darlegungen zur Mehrarbeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.02.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 337/08

DRsp Nr. 2009/6985

Unbegründete Klage eines Zeugwartes auf Überstundenvergütung bei unsubstantiierten Darlegungen zur Mehrarbeit

1. Bestreitet der Arbeitgeber die Behauptung des Arbeitnehmers, dass die ihm übertragenen Tätigkeiten nicht innerhalb der vereinbarten Wochenarbeitszeit zu erledigen waren, muss der Arbeitnehmer darlegen, welche (geschuldete) Tätigkeit er ausgeführt hat; dazu hat er im Einzelnen darzulegen, welche Tätigkeiten er konkret an den vom ihm über 38 Seiten hinweg dargestellten Tagen mit welchem zeitlichen Umfang verrichtet hat. 2. Das gilt insbesondere, wenn der Arbeitnehmer über Jahre hinweg von 2004 bis 2007 insgesamt angeblich 1573,3 Überstunden geleistet haben will, ohne in dieser Zeit jemals den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass die Bewältigung der ihm übertragenen Aufgaben nicht in der arbeitsvertraglich vorgesehenen 40-Stunden-Woche zu bewerkstelligen ist und auch eine Bezahlung von Überstunden zu keiner Zeit geltend gemacht wurde.

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 16.04.2008 - 1 Ca 1710/07 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; ZPO § 138;

Tatbestand: