Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 10. Dezember 2010, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin für das Jahr 2008 noch einen restlichen Bonus in Höhe von 25 % ihres Monatsentgelts beanspruchen kann.
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