Die Berufung des Klägers gegen das am 20.01.2011 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 02.12.2010, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger für das Jahr 2008 noch einen restlichen Bonus in Höhe von 25 % seines Monatsentgelts beanspruchen kann.
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