1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Saarbrücken vom 16.04.2015 - zugestellt am 18.06.2015 - 2 Ca 94/14 - sowie die Klageerweiterung im Schriftsatz vom 12.07.2016 - zugestellt am 18.07.2016 - werden zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger als Berufungskläger.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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