LAG Köln - Urteil vom 28.03.2007
4 (5) Sa 1284/06
Normen:
BGB § 242 ; Telekom-SZV (Sonderzahlungsverordnung) § 2 § 5 Abs. 1, 2 ; UTV (Umsetzungstarifvertrag) § 6 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 20.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 139/06

Unbegründete Klage eines Beamten der Telekom AG auf Gewährung einer Sonderzahlung - keine Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten

LAG Köln, Urteil vom 28.03.2007 - Aktenzeichen 4 (5) Sa 1284/06

DRsp Nr. 2007/11704

Unbegründete Klage eines Beamten der Telekom AG auf Gewährung einer Sonderzahlung - keine Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten

1. Der Gleichbehandlungsgrundsatz enthält kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungs- und Regelungsbereichen gleich zu regeln.2. Im Verhältnis von Angestellten zu Beamten findet der Gleichbehandlungsgrundsatz keine Anwendung, da für die Regelung ihrer jeweiligen Rechtsverhältnisse unterschiedliche Träger zuständig sind und sie nicht in derselben Ordnung zu ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn stehen.

Normenkette:

BGB § 242 ; Telekom-SZV (Sonderzahlungsverordnung) § 2 § 5 Abs. 1, 2 ; UTV (Umsetzungstarifvertrag) § 6 Abs. 4 ;

Tatbestand: