LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.11.2015
6 Sa 306/14
Normen:
BGB § 315 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; TV-ATZ-F LSA § 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 23.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 54/14

Unbegründete Klage eines als Waldpädagoge beschäftigten Forstwirtes im Landesdienst auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im Blockmodell

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.11.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 306/14

DRsp Nr. 2016/5273

Unbegründete Klage eines als Waldpädagoge beschäftigten Forstwirtes im Landesdienst auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im Blockmodell

1. Gemäß § 2 Abs. 1 des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit-Forst im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts vom 13.11.2012 (TV-ATZ-F LSA) hat der Arbeitnehmer nur einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über seinen Antrag billiges Ermessen entsprechend § 315 Abs. 1 BGB wahrt. 2. Besteht zum Zeitpunkt der Ablehnung, auf den für die Prüfung abzustellen ist, ein weitergehender Bedarf an Waldpädagogen, der durch den Einsatz von externen Saisonkräften abgedeckt wird, erscheint das Interesse des beklagten Landes an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen als stichhaltig; dabei kann auch im Einzelfall nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit über ein erhebliches Maß an Erfahrung verfügt und das beklagte Land dieses Erfahrungswissen weiterhin nutzen will.