1. Auf die Berufungen der Beklagten werden die Urteile des Arbeitsgerichts Würzburg vom 18.11.2014, Az.
2. Die Klagen werden abgewiesen.
3. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens zu gleichen Teilen. Die Kosten der Verfahren vor dem Arbeitsgericht tragen die Kläger jeweils einzeln.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um eine übertarifliche Sonderzahlung auf Grund des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Die Beklagte betrieb ein Bauunternehmen mit Standorten in K..., D... und M.... Im Jahre 2012 beschäftigte sie 133 Mitarbeiter.
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