Die Parteien streiten um die Höhe der tarifvertraglichen Sonderzuwendung für das Jahr 2004.
Der am 10.05.1965 geborene Kläger war seit 1991 im M. Konzern am Standort A-Stadt zuletzt bis zum 31.12.2003 bei der N. Bus GmbH tätig.
Auf den 19.10.1994/23.01.1995 datiert eine Konzernbetriebsvereinbarung zwischen der M.-Aktiengesellschaft und dem Konzernbetriebsrat des M.-Konzerns zur Harmonisierung der Dienstzeitberechnung, wegen deren Inhalt auf Bl. 6 bis 11 d. A. verwiesen wird.
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