1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg, Kammer Aschaffenburg, vom 11.09.2007, Aktenzeichen: 10 BV 24/05 A, abgeändert.
2. Der Antrag wird zurückgewiesen.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Antragsgegnerin und Beteiligte zu 3. der Antragstellerin und Beteiligten zu 1. Kosten für die Betreuung ihrer beiden minderjährigen Kinder durch eine dritte Person zu erstatten hat.
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