1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 14.05.2008, Az:
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger macht Lohnansprüche gegen die Beklagte geltend.
Der Kläger, amerikanischer Staatsbürger, unterzeichnete ein unter Datum 05.05.2006 in englischer Sprache unterbreitetes Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrages. Er ist auf Grundlage dieses Vertrages seit 22.05.2006 beschäftigt.
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