Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 3. Dezember 2008 -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Berechnung der Anpassung einer Betriebsrente.
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