LAG Hamm - Urteil vom 18.01.2007
15 Sa 558/06
Normen:
BGB § 626 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Rheine, vom 08.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2070/04

Unbegründete fristlose Kündigung eines Sozialarbeiters in kirchlicher Schuldnerberatung bei privater Internetnutzung während der Arbeitszeit - Interessenabwägung zugunsten des langjährig Beschäftigten

LAG Hamm, Urteil vom 18.01.2007 - Aktenzeichen 15 Sa 558/06

DRsp Nr. 2007/9688

Unbegründete fristlose Kündigung eines Sozialarbeiters in kirchlicher Schuldnerberatung bei privater Internetnutzung während der Arbeitszeit - Interessenabwägung zugunsten des langjährig Beschäftigten

1. Da das Aufrufen von Internetseiten automatisch zu Speichervorgängen im Cache-Speicher führt, ohne dass der Internet-Nutzer dies in irgend einer Weise beeinflussen kann, kann dem Arbeitnehmer aufgrund dieses Umstands nicht angelastet werden, er habe erhebliche Datenmengen pornografischen Inhalts aus dem Internet auf betriebliche Datensysteme heruntergeladen (unbefugter Download); dem Arbeitnehmer kann unter Berücksichtigung des Umstands allenfalls vorgeworfen werden, einschlägige Internet-Seiten aufgerufen und die Inhalte betrachtet zu haben.