LAG Hamm - Urteil vom 23.10.2007
12 Sa 1271/07
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; BAT § 22 Abs. 1 Satz 1 ; BAT Anlage 1a;
Vorinstanzen:
ArbG Münster - 3 Ca 2583/06 - 19.06.2006,

Unbegründete Feststellungsklage zur Eingruppierung einer Lehrkraft an Fachhochschule des Bundes - Ausschluss von der Vergütungsordnung kraft ausdrücklicher Erklärung der Tarifvertragsparteien

LAG Hamm, Urteil vom 23.10.2007 - Aktenzeichen 12 Sa 1271/07

DRsp Nr. 2008/1741

Unbegründete Feststellungsklage zur Eingruppierung einer Lehrkraft an Fachhochschule des Bundes - Ausschluss von der Vergütungsordnung kraft ausdrücklicher Erklärung der Tarifvertragsparteien

1. Durch den ausdrücklichen Hinweis in der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen, dass die Anlage 1a auf Lehrkräfte auch dann keine Anwendung findet, wenn die Sonderregelungen SR 2l I BAT für sie nicht gilt, haben die Tarifvertragsparteien klarstellen wollen, dass nach ihrem Willen alle Lehrkräfte, nicht nur die an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen, von der Geltung der Vergütungsordnung ausgenommen sein sollen; ausgeschlossen sind damit alle Angestellten, die im Rahmen eines Schulbetriebs oder einer entsprechenden Einrichtung Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.2. An diesem Ergebnis ändert nichts, dass im Arbeitsvertrag der Hinweis auf das Wiederinkrafttreten der Anlage 1a enthalten ist; für den objektiven Erklärungsempfänger ist es bedeutungslos, ob die Anlage 1a zum BAT bereits wieder in Kraft gesetzt worden war und damit über einen allgemeinen Verweis greift oder ob ihre Geltung ausdrücklich vereinbart worden ist.