LAG Thüringen - Urteil vom 04.07.2000
7 Sa 486/98
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 S. 1; MTV (Metall- und Elektroindustrie Thüringen) § 27;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 29.05.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 133/98

Unbegründete Erstattungsklage wegen monatlicher Überzahlungen bei Abfindungszahlung nach dem Sonderförderungsprogramm der Treuhandanstalt für ältere Arbeitnehmer

LAG Thüringen, Urteil vom 04.07.2000 - Aktenzeichen 7 Sa 486/98

DRsp Nr. 2010/6193

Unbegründete Erstattungsklage wegen monatlicher Überzahlungen bei Abfindungszahlung nach dem Sonderförderungsprogramm der Treuhandanstalt für ältere Arbeitnehmer

1. Zu den Auswirkungen des Wechsels in eine ungünstigere Steuerklasse auf die ratierliche Abfindungszahlung nach dem Sonderförderungsprogramm der Treuhandanstalt für ältere Arbeitnehmer (im Anschluß an THLAG vom 11.05.2000, 1 Sa 882/98). 2. Zur Anwendbarkeit tariflicher Ausschlußfristen auf Erstattungsansprüche wegen überhöhter Leistungen mit Versorgungscharakter (gegen THLAG vom 22.04.1999, 8 Sa 50/99; Urteil vom 01.09.1999, 6 Sa 929/98).

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 29.05.1998, 11 Ca 133/98, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1 S. 1; MTV (Metall- und Elektroindustrie Thüringen) § 27;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Erstattungsanspruch wegen monatlicher Überzahlungen. Es geht um den Zeitraum April 1995 bis Mai 1996. Die Klageforderung ist der Höhe nach unstreitig.