LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 13.11.2012
2 Sa 217/12
Normen:
AGG § 1; AGG § 15 Abs. 2;
Fundstellen:
ArbRB 2013, 107
EzA-SD 2013, 11
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 12.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 103/12

Unbegründete Entschädigungsklage wegen Benachteiligung bei Stellenbewerbung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.11.2012 - Aktenzeichen 2 Sa 217/12

DRsp Nr. 2013/770

Unbegründete Entschädigungsklage wegen Benachteiligung bei Stellenbewerbung

Die Nichtbeantwortung einer Stellenbewerbung kann in Verbindung mit anderen Indizien eine Indiztatsache für eine Diskriminierung i. S. des § 1 AGG darstellen. Die Angabe, es werde in einem "dynamischen Team" gearbeitet, stellt ohne weitere Zusätze wie Altersangabe oder "jung" nicht einen Hinweis auf eine Altersdiskriminierung dar.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 12.06.2012 - 6 Ca 103/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 1; AGG § 15 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Frage, ob der Klägerin eine Diskriminierungsentschädigung wegen Nichtberücksichtigung von Bewerbungen zusteht.