LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.04.2011
8 Sa 352/11
Normen:
AGG § 7 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 2; RTV Klassisches Spiel § 2 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
NZA-RR 2011, 406
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 14.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 10198/10

Unbegründete Entschädigungsklage eines Spielbankangestellten bei fehlender Benachteiligung durch anderweitige Stellenbesetzung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.04.2011 - Aktenzeichen 8 Sa 352/11

DRsp Nr. 2011/10554

Unbegründete Entschädigungsklage eines Spielbankangestellten bei fehlender Benachteiligung durch anderweitige Stellenbesetzung

Allein die (möglicherweise) tarifwidrige Zulassung weiterer Bewerberinnen und Bewerber um Beförderungsstellen, die nicht ihrerseits wegen ihres Alters oder Geschlechts mittelbar benachteiligt werden sollen, ist kein Indiz für eine Benachteiligung des übergangenen Bewerbers wegen seines Alters oder Geschlechts.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. Dezember 2010 - 8 Ca 10198/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 7 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 2; RTV Klassisches Spiel § 2 Abs. 3 S. 2;

Tatbestand: