1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.10.2008 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Entschädigungsanspruch des schwerbehinderten Klägers wegen einer behaupteten Benachteiligung bei einer Stellenbewerbung.
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