I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 06.05.2010 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger fordert von der Beklagten eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung.
Die Beklagte schrieb unter dem 22. Juni 2009 Stellen für "Net Entwickler" und "SQL Datenbankentwickler" aus, wobei "zwei freiberufliche Mitarbeiter ... zwischen 25 und 35 Jahren" gesucht wurden. Der am ..... 1956 geborene Kläger bewarb sich erfolglos auf eine dieser Stellen. Die Beklagte sah letztlich von einer Einstellung von Mitarbeitern ab.
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