LAG Düsseldorf - Urteil vom 17.09.2007
14 Sa 349/07
Normen:
BGB § 133 § 242 § 305c Abs. 2 § 611 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 1, 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal - 1 Ca 2896/06 v - 28.11.2006,

Unbegründete Entgeltforderung bei arbeitsvertraglicher Gleichstellungsabrede und fehlender Tarifbindung der Arbeitgeberin - unsubstantiierte Darlegungen zu betrieblicher Übung bei nicht tarifgebundener Arbeitgeberin

LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2007 - Aktenzeichen 14 Sa 349/07

DRsp Nr. 2008/1723

Unbegründete Entgeltforderung bei arbeitsvertraglicher Gleichstellungsabrede und fehlender Tarifbindung der Arbeitgeberin - unsubstantiierte Darlegungen zu betrieblicher Übung bei nicht tarifgebundener Arbeitgeberin

1. Aufgrund einer arbeitsvertragliche Verweisungsklausel in Form einer Gleichstellungsabrede entfalten die in Bezug genommenen Tarifverträge über das Ende der Tarifgebundenheit der Arbeitgeberin hinaus keine Dynamik mehr, die im Arbeitsverhältnis wirksam werden kann.2. Bei einer nicht tarifgebundenen Arbeitgeberin kann von einer tariflichen Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet nur ausgegangen werden, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten der Arbeitgeberin dafür gibt, dass sie auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will; eine nicht tarifgebundene Arbeitgeberin will sich grundsätzlich nicht für die Zukunft der Regelungsmacht der Verbände unterwerfen.

Normenkette:

BGB § 133 § 242 § 305c Abs. 2 § 611 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 1, 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Anwendung eines Lohnabkommens und sich daraus ergebende Zahlungsansprüche des Klägers für den Zeitraum von März bis September 2006.