Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
Der am 04.09.1946 geborene Kläger ist seit dem 01.09.1983 bei der beklagten Fachhochschule angestellt. Dort wurde er 1985 zum Leiter der Datenverarbeitungszentrale bestellt. Seit dem 01.06.1985 wird er nach Vergütungsgruppe Ib
Mit Schreiben vom 23.11.2004 forderte der Kläger eine Vergütung aus der Vergütungsgruppe Ia
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