Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
Der am 10.07.1954 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.04.1980 beschäftigt. Mit Wirkung zum 01.10.1999 wurde er zum Leiter der Datenverarbeitungszentrale der beklagten Fachhochschule ernannt. Der Kläger ist ausgebildeter Starkstromelektriker und Diplomingenieur (FH), Fachrichtung Elektrotechnik. Kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung richtet sich das Arbeitsverhältnis nach dem
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